Im Juli 2018 ist die Richtlinie des Arbeitsministeriums zur „Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg“ in Kraft getreten.
Das Modellprogramm zur Beschäftigungsförderung und Armutsbekämpfung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 finanziert.
Nach dem Verständnis der Europäischen Kommission sind soziale Innovationen neue Ideen, die soziale Beziehungen und Formen der Zusammenarbeit schaffen. Sie lassen neue Produkte, Dienstleistungen oder Modelle des praktischen Handelns entstehen und verändern Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen. Für Brandenburg sind die spezifischen Bedarfe v.a. im demografischen Wandel - gerade in den ländlichen Regionen -, in der Fachkräftesicherung und in der Notwendigkeit eines ressourcensparenden und ökologisch intelligenten Umbaus von Arbeitsprozessen sowie in der Bekämpfung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu sehen. Soziale Innovationen sollen einen sozialen Bedarf decken, neue soziale Beziehungen und Kooperationen schaffen und dadurch der Gesellschaft nützen.
Im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) können Entwicklungs- und Modellprojekte gefördert werden, die in den genannten Bereichen neue beschäftigungspolitische Ideen für Brandenburg entwickeln und erproben. Ziel ist es, mit den Ergebnissen das beschäftigungspolitische Instrumentarium des Landes Brandenburg mittelfristig gezielt weiterzuentwickeln.
Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB Arbeit) lädt in Abstimmung mit dem MASGF potentielle Antragstellende zu einer Informationsveranstaltung ein.
Die Informationsveranstaltung findet am
12. April 2019 um 10:00 Uhr
im MASGF, 14467 Potsdam, Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, Haus S, Raum 0.020
statt.
Im Rahmen der Veranstaltung informieren MASGF, die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB Arbeit) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über die Zielstellungen und Inhalte der Richtlinie sowie über die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Projektauswahl und der Antragstellung.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung bis zum 05.04.2019 an: