Brandenburger Unternehmen können zu Fragen der strategischen Fachkräfteentwicklung eine neutrale Beratung erhalten. Nutzen Sie unser Angebot. Sie erhalten mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot Orientierung zur Sicherung der Fachkräftebasis in Ihrem Unternehmen und zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Förderprogrammen.
Die Schwerpunkte der kostenfreien Informations- und Beratungsangebote werden individuell angepasst und können vielfältige Themen der Fachkräftesicherung umfassen, so z. B. zu Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalbindung oder aber zu Unternehmenskultur, Arbeitgeberattraktivität, Familienfreundlichkeit, Wissenstransfer oder Rekrutierungsmanagement
Das Fachkräfteportal bietet einen guten Überblick über Lebens- und Karrierechancen in Brandenburg. Es informiert zu den Bereichen Arbeit, Wissenschaft, Freizeit und Familie. Unternehmen haben mit der neuen kostenlosen Jobbörse die Möglichkeit, eigene freie Stellen in Brandenburg gebührenfrei zu inserieren und somit gezielt potenzielle Fachkräfte anzusprechen.
Fördermöglichkeiten aus dem ESF zur Fachkräftesicherung
Mit dem Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung haben Brandenburger Unternehmen die Möglichkeit, für Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen finanzielle Unterstützung zu beantragen. Förderfähig sind Beschäftigte in Unternehmen, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, sowie Solo-Selbständige und Freiberuflerinnen und Freiberuflern, die im Land Brandenburg steuerpflichtig sind. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent.
Brandenburger kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bei der frühzeitigen Gewinnung von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften, auch bereits während der Phase des Studiums, unterstützt werden. Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ enthält dazu die drei Förderelemente „Brandenburg- Stipendium“, „Werkstudierende“ und „Innovationsassistent/in“.
Finanziell bezuschusst werden Stipendien zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums, die sich an einer betrieblichen innovativen Aufgabe eines KMU orientieren, die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgabe sowie die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister, als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe im Unternehmen.
Die Berufsausbildung im Dualen System mit staatlich anerkanntem Abschluss ist der traditionelle Weg in den Beruf. Mit der Ausbildungsrichtlinie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ werden Maßnahmen gefördert, die einerseits zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen dienen sowie der Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung und andererseits zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft beitragen. Unterstützt werden kleine und mittlere Betriebe in der Verbesserung ihrer Ausbildungskompetenzen und der Ausbildungsqualität.