Mit der Richtlinie Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser in Sozialbetrieben unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) Sozialbetriebe als eine spezifische Form von Sozialunternehmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziel der Förderung ist es, langzeitarbeitslose Personen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshindernissen marktnah zu beschäftigen, sie zu fördern und schließlich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Sozialbetriebe stellen dafür sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zur Verfügung und binden die ehemaligen Langzeitarbeitslosen in den Herstellungsprozess ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen ein. Die sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung soll dazu beitragen, Produktivitätseinschränkungen und Vermittlungshemmnisse abzubauen und die Integration in den regulären Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Es werden ausschließlich Personalausgaben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert.
Antragstellung
Eine Antragstellung bei der ILB ist laufend möglich. Voraussetzung für die Förderung ist ein Businessplan sowie ein qualifiziertes Integrationskonzept.
Beratungsangebot
Wir bieten Ihnen vor der Antragstellung die Möglichkeit zur Beratung und Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Richtlinie.
Die Richtlinie, inklusive Anlage mit weiterführenden Informationen zur Gestaltung des Businessplanes sowie des Integrationskonzeptes finden Sie unter unseren Downloads.
Informationsveranstaltung
Am 13.03.2017 fand eine Informationsveranstaltung zur Richtlinie statt. Die Präsentationen der Referenten finden Sie unter unseren Downloads.
Geförderte Sozialbetriebe in Brandenburg
Unter unseren Downloads finden Sie auch ein Informationsblatt mit Kontaktdaten über die Sozialbetriebe, die bereits über die Richtlinie des MASGF gefördert werden.