Ziel der Richtlinie zur Förderung von sozialen Innovationen im Land Brandenburg – Modellprogramm zur Beschäftigungsförderung und Armutsbekämpfung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) ist es, die Entwicklung und Erprobung beschäftigungspolitisch neuer Ideen zu fördern, ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit in Brandenburg zu testen und somit das beschäftigungspolitische Instrumentarien des Landes Brandenburg gezielt weiter zu entwickeln.
Nach dieser Richtlinie werden soziale Innovationen gefördert, die neue wirksame Lösungen für beschäftigungspolitische Herausforderungen im Land Brandenburg bieten und die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen.
3. Antragsrunde zur Beantragung von Modellprojekten beendet
Zur Förderung von Modellprojekten öffnete die ILB vom 20. Januar bis zum 21. Februar 2020 wieder ihr Portal. Bei der Antragstellung war zu beachten, dass die Projekte frühestens ab dem 1. Juni 2020 beginnen können. Modellprojekte mit einer geplanten Laufzeit von zwei Jahren müssen spätestens zum 01.09.2020 beginnen.
Antragstellung für Entwicklungsprojekte fortlaufend möglich!
Für die Entwicklungsprojekte ist eine fortlaufende Antragstellung über das Portal der ILB möglich.
Im Rahmen einer Orientierungsberatung bieten wir potenziellen Antragstellern Informationen und Beratung zu den Intentionen der Richtlinie und zur Konzeptentwicklung an und stehen Ihnen bei der Klärung von inhaltlichen Fragen zur Verfügung.
Am 12.04.2019 fand die dritte Informationsveranstaltung zur Richtlinie statt. Die Präsentationen finden Sie unter unseren Downloads.
Am 09.12.2019 hat die WFBB zu einer Pitch-Veranstaltung geförderter Projekte eingeladen. 8 Projektträger nutzten die Gelegenheit, ihre innovativen Ansätze vorzustellen. Einen Bericht zur Veranstaltung finden Sie hier.