• Login
Wirtschaftsförderung Brandenburg | Arbeit
  • Home
  • Unterstützung für Unternehmen während der Corona-Krise
  • Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
  • Services WFBB Arbeit
  • Ansprechpartner
  • Ihr Weg zu uns
  • Termine
  • Downloadcenter
  • Newsletter
© CDC

Unterstützung für Unternehmen während der Corona-Krise

Seite drucken

Unterstützung für Unternehmen während der Corona-Krise

Wir haben für Sie wichtige Informationen zu den Themen Fachkräftesicherung, berufliche Weiterbildung, Soziale Innovation, Integration in Arbeit sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammengestellt. Diese sollen Ihnen helfen, besser durch die akute Krise zu kommen.

Hinweis: Aufgrund der sich schnell verändernden Rahmenbedingungen, können wir nur Informationen zum jeweils gegenwärtigen Stand der Förderprogramme und Unterstützungsleistungen bereitstellen.

Kontakt- und Anlaufstelle für Unternehmen in der WFBB

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unterstützt die Brandenburger Wirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dies reicht von der Beratung zu Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes bis zur Beratung bei betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten, wie beispielsweise akuten Mitarbeiterbedarfen, unterbrochenen Lieferketten oder akuten technologischen Anforderungen für Prozessumstellungen. Die WFBB übernimmt hier die Rolle als Kontakt- und Anlaufstelle für die Brandenburger Wirtschaft ein.

Der direkte Weg zur WFBB? Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter: Tel. 0331 - 730 61-222

Weitere Unterstützungsangebote der WFBB für Unternehmen finden Sie hier.


Bundesweite Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen

Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent hatten, können die Überbrückungshilfe III beantragen. Zu den erstattungsfähigen betrieblichen Fixkosten zählen u. a. auch Ausgaben für bauliche Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen von Hygienemaßnahmen und Investitionen in Digitalisierung.

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.08.2021 ausschließlich mithilfe eines prüfenden Dritten über eine bundesweite Online-Antragsplattform bei der zuständigen Landesbehörde. In Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe.


Bundesweite November- und Dezemberhilfe für Unternehmen

Betriebe, die stark von angeordneten Schließungen betroffen sind, können bis zum 30.04.2021 die November- und Dezemberhilfe beantragen. Damit werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig für den Zeitraum der Schließung im November/Dezember 2020 gewährt.

Antragsberechtigt sind direkt oder indirekt von bis zum 02.12.2020 beschlossenen bundesweiten Schließungen betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Die Antragstellung erfolgt über eine bundesweite Online-Antragsplattform bei der zuständigen Landesbehörde. In Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Umsetzung und Auszahlung der November- und Dezemberhilfe.


Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ erhalten kleine und mittlere Unternehmen im Ausbildungsjahr 2020/21 ausbildungsplatzbezogene Prämien. Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau aufrechthalten bzw. erhöhen, Kurzarbeit für Auszubildende und Ausbildungspersonal vermeiden oder Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, können Prämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Darüber hinaus werden Auftrags- und Verbundausbildungen gefördert. Unternehmen oder Ausbildungsdienstleister – wie beispielsweise überbetriebliche Berufsbildungsstätten – können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende vorübergehend ausbilden, die ihre Ausbildung nicht im eigenen Betrieb beginnen oder fortsetzen können.


Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Unternehmen stabilisieren, die in Folge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist zuständig für die Prüfung der Anträge.


KfW-Schnellkredit für Unternehmen

Sie benötigen einen Kredit für Anschaffungen und laufende Kosten? Beim KfW-Schnellkredit 2020 übernimmt die KfW – abgesichert durch eine Garantie des Bundes – 100 Prozent des Bankenrisikos, sodass Ihre Hausbank kein eigenes Risiko trägt. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren zu Beginn. Gewährt wird der Kredit Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die mindestens seit Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind und vor der Corona-Krise Gewinn erzielt haben.

Eine Übersicht über weitere finanzielle Unterstützungsangebote finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert ebenfalls über Fördermöglichkeiten.


Kurzarbeitergeld und Verdienstausfall

Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zum Kurzarbeitergeld. In einem YouTube-Video erklärt die Bundesagentur für Arbeit anschaulich, wie der Antrag auf Kurzarbeitergeld inklusive Abrechnungsliste online gestellt wird.

Im Internetauftritt des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfahren Sie alles zu Ansprüchen auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Beschäftigten, die unter Quarantäne gestellt sind.


FAQ von ESF-geförderten Maßnahmen zur Corona-Pandemie

Die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschlossenen Beschränkungen haben auch Auswirkungen auf die Umsetzung von ESF-geförderten Projekten und Maßnahmen. Zuwendungsempfänger finden in der von der ILB zusammengestellten FAQ-Tabelle eine hilfreiche Übersicht über häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind.


Sozialschutz-Pakete des BMAS – Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen

Durch die Sozialschutz-Pakete des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert werden. So wurde u.a. der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld verlängert und das Kurzarbeitergeld erhöht.


Entschädigung bei Verdienstausfall wegen behördlicher Schul- oder Kitaschließung

Die Bundesregierung hat für Eltern mit Verdienstausfällen wegen behördlicher Schul- oder Kitaschließungen über das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 a IfSG) einen Entschädigungsanspruch befristet bis Ende des Jahres 2020 geregelt. Erwerbstätige beziehungsweise selbständige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu zehn Wochen.

Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs läuft über die Betriebe. Sie können sich die Ausgaben im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) innerhalb einer Frist von maximal drei Monaten erstatten lassen. Der Entschädigungsantrag wird über ein länderübergreifendes Online-Portal eingereicht. Dazu berät unsere Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit: 0331 704457-20.


Elterngeldänderungen

Aufgrund der Corona-Krise wurde eine vorübergehende Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verabschiedet, die rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft tritt. Damit soll verhindert werden, dass Familien aufgrund der Corona-Pandemie weniger Elterngeld erhalten. So können u. a. werdende Eltern diejenigen Monate, in denen sie Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld erhalten, von der Elterngeldberechnung ausnehmen. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Bei Fragen dazu berät Sie gern die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit unter 0331 704457-20.


Land Brandenburg erstattet Kita-Trägern weiterhin ausgefallene Elternbeiträge

Mit dem Einstieg in die eingeschränkte Regelbetreuung können wieder mehr Kinder in den Kindertagesstätten betreut werden. Ab dem 01.07.2020 sollen die Eltern für die Inanspruchnahme der eingeschränkten Betreuungsleistungen anteilige Beiträge bezahlen. Dementsprechend wird zu diesem Zeitpunkt die Förderung des Brandenburger Bildungsministeriums für die Träger der Kindertagesstätten angepasst. Kita-Trägern und Kindertagespflegestellen werden entgangene Elternbeiträge weiterhin erstattet.


Überbrückungshilfe für Studierende

Studierende in besonders akuter Notlage, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können bis zum Ende des Wintersemesters einen monatlichen Zuschuss bis zu einer Höhe von 500 Euro über ein Online-Portal beim zuständigen Studentenwerk beantragen.

Daneben stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Betroffenen als weitere Überbrückungshilfe den KfW-Studienkredit bereit, ein bis zum Jahresende 2021 zinsloses Darlehen in Höhe von monatlich bis zu 650 Euro. Der Antrag wird online direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.

Brandenburger Studierende in pandemiebedingter Notlage, die keine Überbrückungshilfe aus dem Nothilfe-Programm des Bundes erhalten haben, können bis zum 31.12.2020 eine nicht rückzahlbare Einmalhilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 300 Euro bei den Studentenwerken Potsdam und Frankfurt (Oder) beantragen. Dazu wurden die Härtefallfonds der beiden Studentenwerke vom Land Brandenburg aufgestockt.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten auch bei Corona-bedingten Schließungen von Schulen und Hochschulen weiterhin ihre Ausbildungsförderung.


Arbeitsschutzstandard COVID 19 gegen Corona-Virus

Der von der Bundesregierung empfohlene Arbeitsschutzstandard COVID 19 soll gesunde Arbeitsbedingungen sicherstellen. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, ausreichende Reinigung und Hygiene und regelmäßiges Lüften. Falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus dürfen kranke Beschäftigte mit ungeklärten Atemwegssymptomen oder Fieber nicht zur Arbeit gehen.


Tipps zur Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen

Was muss bei der Schaffung und Nutzung von Home-Office-Arbeitsplätzen beachtet werden? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt einen Leitfaden einfacher Maßnahmen bereit, mit denen Sie ohne größeren Aufwand einen Grundstein für IT-Sicherheit im mobilen Arbeiten legen können. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit hilfreichen Hinweisen für die erfolgreiche Arbeit zu Hause stellt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) bereit.


Digitale Tools für Bildungsanbieter

Weiterbildungen direkt vor Ort in Bildungseinrichtungen dürfen nur noch in begrenztem Umfang stattfinden – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zuge der Corona-Krise gewinnen digitale Lernangebote zunehmend an Bedeutung. Nutzen Sie als Bildungsanbieter die Chance und führen Sie Ihre Kurse online durch. Für den schnellen Einstieg in die digitale Lehre bieten wir Ihnen in der Rubrik „Corona: Hilfe für Bildungsanbieter“ im Informationsportal Weiterbildung Brandenburg einen praktischen Überblick über Toolsammlungen und geben Ihnen Tipps zur didaktisch sinnvollen Gestaltung von Online-Lernangeboten.


Online-Weiterbildungen im WDB Suchportal

Möchten Sie die aktuelle Lage für Weiterbildung nutzen? Mit dem unabhängigen WDB Suchportal für Weiterbildung in Berlin und Brandenburg finden Sie schnell das passende Angebot unter fast 1.000 Online-Kursen für sich selbst oder Ihre Beschäftigten: Wählen Sie einfach in der erweiterten Suche unter „Veranstaltungsart und Angebotsform“ das Feld „E-Learning“ aus.


IAB-Infoplattform: Corona - Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die Infoplattform des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt Einschätzungen aus Forschung und Politik zu den Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Entwicklung und notwendige Maßnahmen in Deutschland zusammen. Zur Verfügung stehen Links und Literaturhinweise mit Informationen rund um die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Folgen.

Ansprechpartner

Dr. Peter Eulenhöfer

Bereichsleiter

Deutschland

Arbeit, Energie, Gründung & Internationalisierung

T +49 331 – 730 61-301
F +49 331 – 730 61-209
Send email

Links

WFBB: Kooperationsplattform Cluster-helfen-Unternehmen

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH

  • AGB
  • Impressum/Sonstige Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Sitemap