Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Erfolgreiche Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sind für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Erhalt und die Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Land Brandenburg von großer Bedeutung.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, ein bundesweit einmaliges flächendeckendes Netz an Gründungsberatungsstellen im Land Brandenburg aufzubauen.

Daher verfolgt die "Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027" – oder kurz "Gründen in Brandenburg (GiB)“ – das Ziel, Selbstständigkeit im Land Brandenburg zu fördern und langfristig zur Weiterentwicklung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens beizutragen. 

Mit der Förderung „Gründen in Brandenburg (GiB)“ werden Gründungswillige, die in Brandenburg wohnen bzw. studieren und ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen bei Ihrem Vorhaben unterstützt. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten stehen Erstberatungsstellen zur Verfügung, die Sie individuell und professionell auf dem Weg bis zur Gründung Ihres Unternehmens begleiten.

  • Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
  • Überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
  • Zielgruppenspezifische Begleitprojekte
  • Hochschulprojekte
  • Projekt Schule mit Unternehmergeist

Die Beratungs- und Schulungsangebote sind kostenfrei.

Umgesetzt wird das Programm landesweit durch bis 33 Projekte. Die Richtlinie ist mit Unterzeichnung vom 28.06.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Sie haben Fragen zum Programm oder zu den Projekten? Die WFBB unterstützt und begleitet qualitätssichernd die Programm- und Projektumsetzung. Sprechen Sie uns an!

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Kombilogo Land-EU

Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.