Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Auftraggebern, die keine Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH abgeschlossenen Verträge über Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen.
(2) Für den Vertrag mit dem Auftraggeber gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, oder wenn nach etwaigen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist.
(3) Vereinbarungen zwischen der WFBB und dem Auftraggeber nach Vertragsschluss im Hinblick auf den Vertragsgegenstand, sind unverzüglich schriftlich festzuhalten. Entsprechendes gilt für etwa vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine.
2. Vertragsabschluss und -gegenstand
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Auftrages durch die WFBB zustande.
(2) Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Beratungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie – sofern vereinbart – Werkleistungen (zusammenfassend auch die „Leistungen“). Die WFBB wird diese Leistungen mit der ihr üblichen Sorgfalt erbringen. Die WFBB übernimmt keine Garantie oder Gewähr für das tatsächliche Erreichen der angestrebten Beratungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsergebnisse, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart. Geschuldet ist vielmehr ausschließlich das Bemühen, den Beratungszweck bzw. das Forschungs-/Entwicklungsergebnis zu erreichen. Im Falle von Werkverträgen schuldet die WFBB das vereinbarte Arbeitsergebnis.
3. Vertragspartner und -dauer
(1) Vertragspartner sind ausschließlich die WFBB und der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn sich die WFBB zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient.
(2) Der Vertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen ist. Ein auf unbestimmte Zeit eingegangener Vertrag endet mit Erfüllung sämtlicher in ihm sowie der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten oder mit Wirksamwerden einer Kündigung.
4. Vertragspflichten; Mitwirkungspflichten
(1) Die WFBB ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach ihrer Wahl durch eigene Mitarbeiter und/oder von ihr beauftragte externe Experten im vereinbarten Zeitraum durchzuführen. Die Aufgabenstellung wird im Vertrag schriftlich niedergelegt und es wird damit widerleglich vermutet, dass diese abschließend vereinbart ist. Für Änderungen der Aufgabenstellung gilt § 1.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der WFBB und der von ihr beauftragten externen Experten zu unterstützen und alle Mitwirkungshandlungen auf erste Anforderung vorzunehmen, die zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch die WFBB erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber schriftlich einen nur aus wichtigem Grund auswechselbaren Ansprechpartner benennen, der ermächtigt ist, die zur Abgabe der zur Durchführung des Auftrages notwendigen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben. Ebenso zählt hierzu die vollständige Auskunftserteilung über die Aufgabenstellung und Beschaffung gegebenenfalls erforderlicher Daten und Informationen durch den Auftraggeber.
(3) Die WFBB geht davon aus, dass die ihr übergebenen Auskünfte, Zahlen, Darstellungen o.ä. den Tatsachen entsprechen. Die WFBB ist berechtigt, ihrer Tätigkeit die vom Auftraggeber hingegebenen Informationen und Zahlenmaterialien ohne Prüfung zugrunde zu legen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(4) Sollten der WFBB falsches Zahlenmaterial, unrichtige Auskünfte oder sonstige nicht einwandfreie Informationen übermittelt werden, so übernimmt die WFBB insoweit keine Verantwortung für die vertragsgemäße Erfüllung oder Durchführung des Vorhabens. Entsprechendes gilt, wenn der WFBB auf Veranlassung des Auftraggebers von dritter Seite unrichtige Auskünfte oder Unterlagen zugehen, die für das Vorhaben relevant sind.
5. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertrages gegenseitig zur Kenntnis gebrachten Informationen des jeweils anderen Partners und Dritter, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich zu machen. Veröffentlichungen oder Vorträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, sind vorher zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Bei Beauftragung externer Experten gibt die WFBB diese Verpflichtung auch an diese dritten Personen weiter.
6. Vergütung
(1) Der Auftraggeber ist zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im vereinbarten Entgelt ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Der Auftraggeber schuldet insoweit zusätzlich die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind vereinbarte laufende Vergütungen periodisch im Voraus spätestens bis zum fünften Werktag des vereinbarten Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig. Alle sonstigen Vergütungen, insbesondere einmalige Vergütungen, und die nach Aufwand bemessenen Vergütungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7. Gewährleistung
(1) Die WFBB ist verpflichtet, ihre Leistungen ordnungsgemäß und vertragsgerecht zu erbringen. Die WFBB übernimmt weder eine Garantie noch eine Haftung für die unternehmerischen Ziele, die mit der Beratung des Auftraggebers oder der Zurverfügungstellung des vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisses erreicht bzw. verwirklicht werden sollen, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Auftraggeber wird die erbrachten Leistungen bzw. Leistungsteile unverzüglich untersuchen und erkennbare Pflichtverletzungen unverzüglich, spätestens jedoch 12 Tage nach Leistungserbringung, schriftlich rügen. Rügen müssen eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt insoweit jeglichen Anspruch des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung auf Grund von Schlechtleistung aus.
(3) Im Falle von Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung mit der Maßgabe, dass der WFBB im Regelfall mindestens zwei Nachbesserungsversuche zustehen (es sei denn, dies ist im Einzelfall unzumutbar). Gewährleistungsansprüche aus Werkleistungen verjähren innerhalb eines Jahres.
8. Haftung und Verjährung
(1) Die WFBB haftet unbeschränkt für
(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der WFBB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WFBB beruhen;
(b) für Schäden, die durch Fehlen einer von der WFBB garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden oder bei arglistigem Verhalten der WFBB;
(c) für Schäden, die durch die WFBB oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der WFBB vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die WFBB, außer in den Fällen von Ziffer 8 (1) oder Ziffer 8 (4), der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Falle von Ziffer 8 (2) und mit Ausnahme gesetzlich zwingender, abweichender Haftungshöhen haftet die WFBB lediglich bis zu einer Höchstsumme von € 100.000,00.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen ist eine Haftung der WFBB ausgeschlossen.
(6) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die WFBB beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 8 (1) und 8 (4).
(7) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Rücktritt und Kündigung
(1) Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers ist die WFBB berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Ansprüche des Auftraggebers für den Fall, dass die WFBB die Kündigung zu vertreten hat, bleiben unberührt. Die Ausgaben der WFBB, die aus den im Rahmen des Vertrages eingegangenen und nicht bis zum Wirksamwerden der Kündigung auflösbaren Verbindlichkeiten, einschließlich der Personalkosten, resultieren, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(2) Kündigt die WFBB aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, steht der WFBB ein Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens zu. WFBB hat in diesem Fall Anspruch auf mindestens 50 % der ihr für die Ausführung des gesamten Auftrages zustehenden Vergütung, soweit ihr nicht für die bereits erbrachten Leistungen ein höherer Vergütungsanspruch zusteht. Beide Parteien haben die Möglichkeit, einen geringeren oder höheren Schaden oder den Nichtanfall eines Schadens nachzuweisen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Vor Ausspruch der Kündigung hat der kündigungswillige Vertragspartner dem anderen Vertragspartner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, es sei denn dies ist im Einzelfall unzumutbar.
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages von der WFBB gefertigten Schriftstücke, Druckwerke, Berichte, Daten - auch in digitalisierter Art, Aufstellungen und Berechnungen sowie Folien und Diagramme und andere Materialien und Arbeitsergebnisse ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung der WFBB zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, zu publizieren, zu verbreiten und/oder anderweitig an Dritte weiterzugeben, zu verändern oder in sonstiger Weise zu verwerten oder nutzen. Der Auftraggeber stellt die WFBB von allen Haftungen frei, die durch eine vertragswidrige Nutzung, Verwertung und Weitergabe der vorgenannten Informationen/ Daten/Arbeitsergebnisse an Dritte begründet werden.
(2) Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung erhält der Auftraggeber mit Zahlung der Vergütung im Zweifel das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die im Rahmen dieses Vertrages von der WFBB erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmungen zu dem vertragsgegenständlichen Zweck zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei der WFBB. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse der Urheber bleiben unberührt.
(3) Erteilt die WFBB im Sinne vorstehender Ziff. (1) die Zustimmung zu einer weitergehenden Nutzung, so sind die Arbeitsergebnisse, Unterlagen oder Datenträger in jedem Fall durch den Auftraggeber mit einem auf die WFBB bezogenen, eindeutigen Quellenhinweis zu versehen.
(4) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Nutzungsrechte an den Materialien, Unterlagen und Daten (unerheblich, in welcher Form) ein, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages überlassen hat oder noch überlassen wird.
11. Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die WFBB finden sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Weitere Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nicht getroffen und mündliche Zusagen nicht abgegeben.
(2) Eine nicht auf Zurückbehaltungsrechten oder sonstigen Rechten beruhende Zahlungseinstellung des Auftraggebers berechtigt die WFBB, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung des Arbeitsergebnisses von der vorherigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Ist die Lieferung des Arbeitsergebnisses bereits erfolgt, so wird die Vergütung in den vorgenannten Fällen sofort fällig.
(3) (a) die WFBB behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um Veränderungen abzubilden, die bei der jeweiligen Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren und deren das vertragliche Gleichgewicht zwischen der WFBB und dem Kunden beeinträchtigen würde, insbesondere soweit die WFBB (i) verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Leistungen mit dem darauf anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; und/oder (ii) die WFBB damit einem gegen sie gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt.
(b) Zu keinem Zeitpunkt wird durch die Leistungsänderungen die Erfüllung der Hauptvertragspflichten durch die WFBB eingeschränkt.
(c) In anderen Fällen als der Ziffer 3 (a) teilt die WFBB in Fällen laufender Vertragsverhältnisse dem Auftraggeber vorab die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit. Soweit der Auftraggeber deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Auf die Wirkung des Schweigens wird die WFBB in der Mitteilung hinweisen.
(d) Von der Änderungsbefugnis nach dieser Ziffer 12.3 ausgenommen ist eine Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird die WFBB dem Auftraggeber die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.
(4) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der WFBB gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Regelungen des Kollisionsrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen alsbald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Streitbeilegung: Die WFBB ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen nicht teil. Ebenfalls nimmt die WFBB nicht an dem unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ von der EU-Kommission angebotenen Verfahren zur Online-Streitbeilegung teil.
Stand der AGBs: Juli 2017 - Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam