Soziale Innovationen
Lösungen für arbeitspolitische Herausforderungen in Brandenburg
Wir sehen uns fast täglich mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die vielfältige Ursachen haben und soziale Lösungen in Form von neuen Produkten, Dienstleistungen oder sozialer Praktiken bedürfen. Haben Sie ein Konzept zur Arbeitsmarktintegration oder zur Fachkräftesicherung, das Sie weiterentwickeln möchten? Oder denken Sie darüber nach, wie Sie den Transformationsprozess in Ihrer Branche aktiv mitgestalten können? Möchten Sie innovative Ansätze einbringen, um den ländlichen Raum zu stärken oder die Zusammenarbeit zwischen Sozialunternehmen und Wohlfahrtsorganisationen zu intensivieren? Über die Förderrichtlinie „Soziale Innovationen“ haben Sie die Chance dazu!
Die Richtlinie „Soziale Innovationen für Brandenburg – Modellprogramm zur Förderung neuer Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) unterstützt die Entwicklung und Erprobung neuer arbeitspolitischer Ideen. Mit der Förderung wird die Entwicklung und Erprobung sozial-innovativer Lösungen für arbeitsmarktpolitische Herausforderungen in Brandenburg unterstützt.
Es gibt zwei Projektarten:
a) Entwicklungsprojekte – zur Entwicklung neuer Lösungsansätze
b) Modellprojekte – zur praktischen Erprobung neuer Lösungsansätze
a) Entwicklungsprojekte
Für Entwicklungsprojekte ist eine Antragstellung seit dem 24. Juli 2023 jederzeit möglich.
Entwicklungsprojekte dienen dazu,
• sozial-innovative Lösungsansätze für arbeitsmarktpolitische Herausforderungen zu entwickeln
• Projektideen weiter auszuarbeiten und für eine Erprobung vorzubereiten
• Kooperationen aufzubauen
• relevante, arbeitsmarktpolitische Zielgruppen aktiv in die Entwicklung einzubeziehen
b) Modellprojekte
Modellprojekte dienen der praktischen Erprobung der einer sozialen Innovation (Lösung) mit arbeitsmarktpolitischer Wirkung.
Sie bauen in der Regel auf bereits entwickelten Konzepten auf und zielen darauf ab,
• entwickelte Ansätze in der Praxis zu erproben
• ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen
• Lösungen gemeinsam mit Kooperationspartnern umzusetzen
• die betroffenen Zielgruppen aktiv einzubeziehen
Modellprojekte werden im Rahmen von Fördercalls ausgewählt. Vier Fördercalls fanden bisher statt.
Der 5. Call läuft in der Zeit vom 30. März 2026 bis 24. April 2026. Im Folgenden wichtige Hinweise für Interessierte:
Grundsätzlich empfehlen wir vor einer Antragstellung dringend ein Informationsgespräch zur Richtlinie mit uns. Mit Öffnung des Antragsportals ab dem 30. März bieten wir aus Wettbewerbsgründen keine individuellen Informationsgespräche zur Beantragung von Modellprojekten mehr an. Falls Sie Interesse an der Beantragung eines Entwicklungsprojektes haben, sind wir weiterhin gerne für Sie da!
Sie haben Fragen zum Programm oder zu den Projekten? Sprechen Sie uns an! Die WFBB unterstützt und begleitet qualitätssichernd die Programmumsetzung.
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.
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