Sozialbetriebe - arbeitsmarktnahe Integration von Langzeitarbeitslosen
Der Arbeitsmarkt hat sich trotz der vergangenen Entwicklungen relativ stabil gehalten. Dennoch bleibt für Langzeitarbeitslose der Zugang zum Arbeitsmarkt vielfach verschlossen. Nicht selten ist ihre Leistungsfähigkeit aufgrund unterschiedlicher, individueller Problemlagen eingeschränkt und sie bedürfen einer besonderen fachlichen Anleitung und sozialpädagogischen Betreuung.
Auch in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 wird daher der Ansatz zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen durch Förderung von Sozialbetrieben weiter verfolgt.
Die Beschäftigung in Sozialbetrieben bietet Langzeitarbeitslosen die Chance, schrittweise und marktnah wieder an den Arbeitsprozess herangeführt zu werden. Die marktwirtschaftlich ausgerichtete Beschäftigung sowie die individuelle fachliche und sozialpädagogische Betreuung bilden den innovativen Ansatz für eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt.
Die Umsetzung des Förderprogramms startete am 1. Januar 2023. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate. Gefördert werden Personalkosten des Anleitungspersonals in Abhängigkeit von der Anzahl der sozialversicherungspflichtig eingestellten ehemaligen Langzeitarbeitslosen.
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.